Nachwuchs

Angeln für Kinder und Jugendliche

 Ab dem 8. bis zum 16. Lebensjahr kann mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten ein Jugendfischereischein erworben werden. Dieser berechtigt nur zum Friedfischfang. Außerdem sollte der Fischereischeininhaber den Nachweis der Grundstufe im Schwimmen erbringen. Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereischeinprüfung teilnehmen und nach bestandener Prüfung mit dem Fischereischein und einem Erlaubnisschein uneingeschränkt angeln.

Kontakt: Ronny Heinicke, Tel: 0176/30164000
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