Ahndungskatalog LAV

Ahndungskatalog LAV


Zur einheitlichen Ahndung von Verstößen von Verbandsmitgliedern und Gastanglern gegen die Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e. V.
Die Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V. regelt für alle Verbandsmitglieder und Gastangler die Ausübung der Angelfischerei in den Gewässern des gemeinsamen Gewässerfonds. Leider kommt es fahrlässig oder vorsätzlich zu Verstößen, die im LAV bei einer einheitlichen Gewässerordnung auch einheitlich geahndet werden müssen. Verstöße gegen die Landesfischereiordnung sind grundsätzlich der zuständigen Fischereibehörde zu melden. Bei Verstößen gegen die Gewässerordnung soll wie folgt verfahren werden. Unterschieden wird hierbei in fahrlässiges und erstmaliges Fehlverhalten oder vorsätzliches und wiederholtes Fehlverhalten.
Sachverhalt erstmalig, fahrlässig wiederholt, vorsätzlich
Befahren von Ufer und Wiesenflächen Verwarnung, Fahrzeug sofort entfernen mind. 3 Monate Sperre bis Ausschluss
Verstoß gegen Schonzeit des LAV S.-A. im DAFV 3 Monate Sperre mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
Verstoß gegen Mindestmaße des LAV S.-A. im DAFV 3 Monate Sperre mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
Kopfrute mit Raubfischköder bis 1 Monat Sperre mind. 3 Monate Sperre bis Ausschluss
unkameradschaftliches Verhalten bis 1 Monat Sperre mind. 3 Monate Sperre bis Ausschluss
Nichtbeachtung von Einschränkungen, Auflagen bis 3 Monate Sperre mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
Grund- und Posenangeln mit gleichzeitigem Spinn- oder Flugangeln bis 3 Monate Sperre mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
Friedfischangeln mit mehr als einem Einzelhaken oder unerlaubtem Angelhaken 3 Monate Sperre mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
Spinnangeln mit mehreren montierten Kunstködern bis 1 Monat Sperre mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
Verwendung unerlaubter Mormyschka (Zocker) bis 3 Monate Sperre mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
Verwendung unerlaubter Köderfische bis 3 Monate Sperre mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
Verwendung unerlaubter Köder in Salmonidengewässern und Missachtung von Strecken bis 3 Monate Sperre Entzug der Erlaubnis und mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
Nichteinhaltung von Fangbegrenzungen bis 3 Monate Sperre mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
Nichtsauberhalten des Angelplatzes bis 1 Monate Sperre mind. 3 Monate Sperre bis Ausschluss
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